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Wasserproben

Nach der Trinkwasserverordnung muss das Rohwasser und Trinkwasser untersucht werden um festzustellen, ob das Wasser der TVO entspricht.
Dafür müssen Wasserproben entnommen werden.
Nicht jede Zapfstelle ist für eine Wasserentnahme geeignet.
Die Probe soll nur an Zapfstellen entnommen werden wo kein Stagnationswasser in der Leitung ist. Kunststoffzapfhähne sind auch nicht geeignet, da der Zapfhahn vor der Probentnahme abgeflammt werden muß. Wird nicht genügend Wasser weglaufen lassen, prüft man das Stagnationswasser.
Probenehmer müssen ausgebbbildet sein und die nötige Erfahrung besitzen.
Nach der neuen Trinkwasserverordnung 2003 endet der Qualitätsstandard des Wasserversorgers am ersten Absperrventil der Hauseinführung.
Die Wasserversorger sind gut beraten die Trinkwasserproben nicht in Privathaushalten sondern in Hochbehältern oder Druckerhöhungsanlagen also im "eigenen Netz" zu beproben, da der Hauseigentümer für die Leitungen im Haus zuständig ist.
Bei in den früheren Jahren verlegte verzinkte Eisenleitungen unter anderem für eine Erhöhung der Nitritparameter und Wasserbräunung verantwortlich sind, oder bei Bleileitungen im Haus für eine Erhöhung des Bleiparameters führen kann würde diese Probe eventuell nicht der Trinkwasserverordnung entsprechen.
Diese Probleme kann der Hauseigentümer nur mit den zuständigen Installateurmeisterbetrieben aufgreifen. 
   
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